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Bootsschein-Trainer

Start Fragenkatalog Recht und Sorgfaltspflicht Frage 84

SBF See · Spezifische Fragen · Frage 84

Welche besonderen Maßnahmen sind bei verminderter Sicht zu treffen?

  1. 84

    Welche besonderen Maßnahmen sind bei verminderter Sicht zu treffen?

    Es muss mit sicherer, den verminderten Sichtverhältnissen angepasster Geschwindigkeit gefahren werden, es müssen Schallsignale gegeben werden, es müssen Positionslichter eingeschaltet werden und es muss gehörig Ausguck gegangen werden.

    AIS = Automatic Identification System

    Bei verminderter Sicht wird alles gebraucht, was ohne Sicht funktioniert. Vier Dinge zusammen: eine der Sicht angepasste sichere Geschwindigkeit, Schallsignale, eingeschaltete Positionslichter und gehörig Ausguck — hören, sehen, und zwar mit einem Menschen, der nichts anderes tut. Ausguck ist die wichtigste der vier, weil sie nicht von Technik abhängt.

    MerksatzLangsam, Signal, Licht an, Ausguck — vier auf einmal

    Typischer FehlerAusguck durch Technik zu ersetzen: durch Radargerät, Radarreflektor oder das Automatische Identifikationssystem. Alle drei helfen, keines ist vorgeschrieben, und keines ersetzt den Menschen an Deck. Und verminderte Geschwindigkeit ist nicht dasselbe wie sichere Geschwindigkeit.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Es muss mit sicherer, den verminderten Sichtverhältnissen angepasster Geschwindigkeit gefahren werden, es müssen Schallsignale gegeben werden, das Radargerät muss eingeschaltet werden und es muss Ausguck gegangen werden.
    • Es muss mit sicherer, den verminderten Sichtverhältnissen angepasster Geschwindigkeit gefahren werden, es müssen Schallsinale gegeben werden, es müssen Positionslichter eingeschaltet werden und es muss der Radarreflektor eingesetzt werden.
    • Es muss mit verminderter Geschwindigkeit gefahren werden, es müssen Schallsignale gegeben werden, es müssen Positionslichter eingeschaltet werden und es muss das AIS (Automatic Identifikation System) eingeschaltet werden.

Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF See. Sie steht im Abschnitt Recht und Sorgfaltspflicht — KVR und SeeSchStrO, seemännische Sorgfaltspflicht, das Manöver des letzten Augenblicks.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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