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Start Fragenkatalog Recht und Sorgfaltspflicht Frage 85

SBF See · Spezifische Fragen · Frage 85

Welche Vorschriften regeln die Ausrüstung, Anordnung und Anbringung der Positionslaternen, Sichtzeichen und Schallsignalanlagen auf Fahrzeugen?

  1. 85

    Welche Vorschriften regeln die Ausrüstung, Anordnung und Anbringung der Positionslaternen, Sichtzeichen und Schallsignalanlagen auf Fahrzeugen?

    Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR), die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und die Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO).

    EmsSchO = Schifffahrtsordnung Emsmündung

    Wie Positionslaternen, Sichtzeichen und Schallsignalanlagen ausgerüstet, angeordnet und angebracht werden, steht in den drei Verkehrsordnungen, die auf See gelten — den Kollisionsverhütungsregeln und den beiden nationalen Ordnungen für die deutschen Reviere. Es ist Verkehrsrecht: Es geht darum, was ein anderer sehen und hören können muss.

    MerksatzLichter und Signale regeln die Verkehrsordnungen, nicht das Bootsrecht

    Typischer FehlerStatt der Schifffahrtsordnung Emsmündung eine Vorschrift zu wählen, die etwas ganz anderes regelt: Fahrerlaubnisse, Schiffssicherheit oder die Sicherung der Seefahrt. Alle drei sind echte Vorschriften und alle drei gehören hier nicht her.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR), die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und die Sportbootführerscheinverordnung.
    • Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR), die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und die Schiffssicherheitsverordnung.
    • Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR), die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und die Verordnung zur Sicherung der Seefahrt.

Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF See. Sie steht im Abschnitt Recht und Sorgfaltspflicht — KVR und SeeSchStrO, seemännische Sorgfaltspflicht, das Manöver des letzten Augenblicks.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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