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SBF See · Spezifische Fragen · Frage 82Wann ist ein Fahrzeug manövrierunfähig?
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Wann ist ein Fahrzeug manövrierunfähig?
Wenn es wegen außergewöhnlicher Umstände, z. B. Ausfall der Ruder- oder Maschinenanlage, nicht so wie vorgeschrieben manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
z. B. = zum Beispiel
Manövrierunfähig ist ein Fahrzeug, dem etwas zugestoßen ist: Ruder ausgefallen, Maschine tot, Welle gebrochen. Der Grund liegt in außergewöhnlichen Umständen und nicht in dem, was das Fahrzeug tut. Es kann deshalb nicht mehr manövrieren wie vorgeschrieben und einem anderen nicht ausweichen — und muss das nach außen anzeigen, damit andere die Aufgabe übernehmen.
Merksatz
Unfähig ist, wer kaputt ist — nicht wer beschäftigt ist
Typischer FehlerEs mit dem manövrierbehinderten Fahrzeug zu verwechseln, das wegen der Art seines Einsatzes eingeschränkt ist. Auch ein Fischer mit ausliegenden Fanggeräten oder ein tiefgehendes Fahrzeug gehört in andere Gruppen.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Wenn es wegen der Art seines Einsatzes behindert ist und deshalb nicht so wie vorgeschrieben manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
- Wenn es wegen seines Tiefgangs im Verhältnis zu der vorhandenen Tiefe und Breite des befahrbaren Gewässers erheblich behindert ist, von seinem zu verfolgenden Kurs abzuweichen.
- Wenn es mit Netzen, Leinen, Schleppnetzen oder anderen Fanggeräten fischt, welche die Manövrierfähigkeit einschränken.
Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF See. Sie steht im Abschnitt Recht und Sorgfaltspflicht — KVR und SeeSchStrO, seemännische Sorgfaltspflicht, das Manöver des letzten Augenblicks.
Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte
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