Zum Inhalt springen
Bootsschein-Trainer

Start › Fragenkatalog › Funkzeugnis und Zuteilung › Frage 26

SRC · Funkeinrichtungen und Seefunkstellen · Frage 26

Welche Funkanlagen darf der Inhaber eines Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnisses (Short Range Certificate [SRC]) bedienen?

  1. 26

    Welche Funkanlagen darf der Inhaber eines Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnisses (Short Range Certificate [SRC]) bedienen?

    UKW-Funkanlagen im Seefunkdienst auf nicht funkausrüstungspflichtigen Fahrzeugen und auf Traditionsschiffen

    Das SRC berechtigt zum Bedienen von UKW-Seefunkanlagen auf Fahrzeugen, die nicht zur Funkausrüstung verpflichtet sind, also typischerweise auf Sportbooten, sowie auf Traditionsschiffen. Für Schiffe mit Ausrüstungspflicht sind andere, berufliche Zeugnisse vorgesehen.

    MerksatzSRC: UKW auf See, auf Booten ohne Ausrüstungspflicht

    Typischer FehlerFür den Binnenschifffahrtsfunk und für den Luftfunk gelten eigene Zeugnisse, das SRC reicht dort nicht. Und auf funkausrüstungspflichtigen Seeschiffen genügt es ebenfalls nicht.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • UKW-Funkanlagen für See- und Luftfunkstellen
    • UKW-Funkanlagen auf Sportbooten im Seefunkdienst und Binnenschifffahrtsfunk
    • UKW-Funkanlagen auf funkausrüstungspflichtigen und nicht funkausrüstungspflichtigen Seeschiffen

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Short Range Certificate, Teil „Funkeinrichtungen und Seefunkstellen“. Sie steht im Abschnitt Funkzeugnis und Zuteilung — Welches Zeugnis für welche Anlage, wann ein Sportboot Funk braucht, die Zuteilungsurkunde und was der Bundesnetzagentur zu melden ist.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

So geht es weiter

Die übrigen Fragen aus Funkzeugnis und Zuteilung