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SRC · Funkeinrichtungen und Seefunkstellen · Frage 35Wer stellt in Deutschland Funksicherheitszeugnisse für Sportboote aus, die gewerbsmäßig genutzt werden?
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Wer stellt in Deutschland Funksicherheitszeugnisse für Sportboote aus, die gewerbsmäßig genutzt werden?
Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)
Wird ein Sportboot gewerbsmäßig genutzt, gilt für seine Funkausrüstung das Schiffssicherheitsrecht, nicht mehr nur das Funkrecht. Zuständig für die Schiffssicherheit unter deutscher Flagge ist die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr; sie prüft die vorgeschriebene Ausrüstung und stellt das Funksicherheitszeugnis aus. Die Bundesnetzagentur regelt dagegen, wer auf welchen Frequenzen senden darf.
Merksatz
Gewerblich unterwegs — die BG Verkehr bescheinigt die Funksicherheit
Typischer FehlerDie Bundesnetzagentur liegt nahe, weil sie die Zuteilung ausstellt, aber ein Funksicherheitszeugnis ist ein Schiffssicherheitsnachweis. Auch BSH und Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung stellen es nicht aus.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
- Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV)
- Bundesnetzagentur (BNetzA)
Diese Frage steht im amtlichen Katalog Short Range Certificate, Teil „Funkeinrichtungen und Seefunkstellen“. Sie steht im Abschnitt Funkzeugnis und Zuteilung — Welches Zeugnis für welche Anlage, wann ein Sportboot Funk braucht, die Zuteilungsurkunde und was der Bundesnetzagentur zu melden ist.
Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte
So geht es weiter
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