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SRC · Funkeinrichtungen und Seefunkstellen · Frage 29

Welche Urkunde und welcher Befähigungsnachweis müssen bei der Überprüfung einer Seefunkstelle auf einem Sportfahrzeug dem Prüfbeamten auf Verlangen vorgelegt werden?

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    Welche Urkunde und welcher Befähigungsnachweis müssen bei der Überprüfung einer Seefunkstelle auf einem Sportfahrzeug dem Prüfbeamten auf Verlangen vorgelegt werden?

    Zuteilung (Ship Station Licence) und Seefunkzeugnis des Fahrzeugführers

    Geprüft wird die Seefunkstelle: Dafür zählen die Urkunde, die ihren Betrieb erlaubt, also die Zuteilung, und der Nachweis, dass der Fahrzeugführer sie bedienen darf, also sein Seefunkzeugnis. Andere Bootspapiere sagen über die Funkstelle nichts aus.

    MerksatzFunkprüfung: Zuteilung und Funkzeugnis vorzeigen

    Typischer FehlerSportbootführerschein, Internationaler Bootsschein und Eigentumsnachweis sind Bootspapiere, aber keine Funkpapiere. Und das Seefunkzeugnis eines beliebigen Besatzungsmitglieds ersetzt nicht das des Fahrzeugführers.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Zuteilung (Ship Station Licence) und Sportbootführerschein des Fahrzeugführers
    • Seefunkzeugnis eines Besatzungsmitgliedes und Internationaler Bootsschein (IBS)
    • Seefunkzeugnis des Fahrzeugführers und Eigentumsnachweis

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Short Range Certificate, Teil „Funkeinrichtungen und Seefunkstellen“. Sie steht im Abschnitt Funkzeugnis und Zuteilung — Welches Zeugnis für welche Anlage, wann ein Sportboot Funk braucht, die Zuteilungsurkunde und was der Bundesnetzagentur zu melden ist.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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