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Bootsschein-Trainer

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SRC · Funkeinrichtungen und Seefunkstellen · Frage 27

Welche Sportboote müssen mit einer UKW-Seefunkanlage ausgerüstet sein?

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    Welche Sportboote müssen mit einer UKW-Seefunkanlage ausgerüstet sein?

    Gewerbsmäßig genutzte Sportboote mit einer Länge über alles von 12 m und mehr

    Ausrüstungspflichtig wird ein Sportboot erst, wenn zwei Bedingungen zusammenkommen: Es wird gewerbsmäßig genutzt, und es ist 12 m lang oder länger. Bei rein privater Nutzung besteht diese Pflicht nicht, gleich wie lang das Boot ist; eine freiwillig eingebaute Anlage bleibt trotzdem sinnvoll.

    MerksatzGewerblich und ab 12 m — erst dann Funkpflicht

    Typischer FehlerDie Länge allein reicht nicht: Ohne gewerbsmäßige Nutzung ist ein Sportboot von 12 m nicht funkausrüstungspflichtig. Die Antriebsleistung von 3,68 kW ist hier kein Kriterium, weder privat noch gewerblich.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Sportboote mit einer Länge über alles von 12 m und mehr
    • Sportboote mit einer Antriebsmaschine von 3,68 kW und mehr
    • Gewerbsmäßig genutzte Sportboote mit einer Antriebsmaschine von 3,68 kW und mehr

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Short Range Certificate, Teil „Funkeinrichtungen und Seefunkstellen“. Sie steht im Abschnitt Funkzeugnis und Zuteilung — Welches Zeugnis für welche Anlage, wann ein Sportboot Funk braucht, die Zuteilungsurkunde und was der Bundesnetzagentur zu melden ist.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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