Zum Inhalt springen
Bootsschein-Trainer

Start › Fragenkatalog › Funkzeugnis und Zuteilung › Frage 31

SRC · Funkeinrichtungen und Seefunkstellen · Frage 31

Welche Urkunde für die Seefunkstelle muss auf einem Sportfahrzeug mitgeführt werden?

  1. 31

    Welche Urkunde für die Seefunkstelle muss auf einem Sportfahrzeug mitgeführt werden?

    Zuteilungsurkunde (Ship Station Licence) (im Original)

    Die Zuteilungsurkunde ist der Nachweis, dass die Seefunkstelle überhaupt senden darf: Sie weist ihr Rufzeichen und Rufnummer zu und gilt für genau dieses Fahrzeug. Bei einer Überprüfung an Bord muss sie vorgelegt werden können, und verlangt ist dafür das Original; eine Kopie genügt nicht.

    MerksatzDie Ship Station Licence fährt im Original mit

    Typischer FehlerDie Gerätezulassungsurkunde klingt amtlich, ist aber nicht das Papier, das an Bord verlangt wird — ob ein Gerät verwendet werden darf, zeigt seine Zulassung bzw. das Inverkehrbringen, nicht eine mitgeführte Urkunde. Und eine Kopie der Zuteilung reicht nicht.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Zuteilungsurkunde (Ship Station Licence) (in Kopie)
    • Gerätezulassungsurkunde (im Original)
    • Gerätezulassungsurkunde (in Kopie)

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Short Range Certificate, Teil „Funkeinrichtungen und Seefunkstellen“. Sie steht im Abschnitt Funkzeugnis und Zuteilung — Welches Zeugnis für welche Anlage, wann ein Sportboot Funk braucht, die Zuteilungsurkunde und was der Bundesnetzagentur zu melden ist.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

So geht es weiter

Die übrigen Fragen aus Funkzeugnis und Zuteilung