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Bootsschein-Trainer

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SRC · Funkeinrichtungen und Seefunkstellen · Frage 34

Was ist beim Kauf eines UKW-Sprechfunkgeräts für den Seefunkdienst oder eines UKW-GMDSS-Funkgeräts zu beachten?

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    Was ist beim Kauf eines UKW-Sprechfunkgeräts für den Seefunkdienst oder eines UKW-GMDSS-Funkgeräts zu beachten?

    Das Funkgerät muss für den Seefunkdienst zugelassen oder in Verkehr gebracht worden sein

    Auf den Seefunkfrequenzen darf nur senden, was dafür vorgesehen ist: Ein Gerät muss für den Seefunkdienst zugelassen oder ordnungsgemäß in Verkehr gebracht sein, erkennbar am CE-Zeichen. Sonst ist nicht sichergestellt, dass es die Kanäle, Leistungsgrenzen und Funktionen einhält, auf die sich alle anderen im Seefunk verlassen. Ein billiges Gerät ohne diesen Nachweis darf nicht betrieben werden.

    MerksatzErst zugelassen oder in Verkehr gebracht, dann gefunkt

    Typischer FehlerEine TÜV-Prüfung ist für Seefunkgeräte kein Kriterium, und eine NAVTEX-Schnittstelle ist Ausstattung, keine Voraussetzung. Die BG Verkehr stellt Funksicherheitszeugnisse für gewerbliche Fahrzeuge aus, sie lässt keine Funkgeräte für Sportboote zu.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Das Funkgerät muss funktionsfähig und TÜV-geprüft sein
    • Das Funkgerät muss eine NAVTEX-Schnittstelle aufweisen oder Wetterberichte empfangen können
    • Das Funkgerät muss von der Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) für Sportboote zugelassen sein

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Short Range Certificate, Teil „Funkeinrichtungen und Seefunkstellen“. Sie steht im Abschnitt Funkzeugnis und Zuteilung — Welches Zeugnis für welche Anlage, wann ein Sportboot Funk braucht, die Zuteilungsurkunde und was der Bundesnetzagentur zu melden ist.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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