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SRC · Funkeinrichtungen und Seefunkstellen · Frage 30

Die Urkunde über die Zuteilung (Ship Station Licence) zum Betreiben einer Seefunkstelle wird in Deutschland ausgestellt durch …

  1. 30

    Die Urkunde über die Zuteilung (Ship Station Licence) zum Betreiben einer Seefunkstelle wird in Deutschland ausgestellt durch …

    die Bundesnetzagentur (BNetzA), Außenstelle Hamburg

    Zuständig für Frequenzen und Funkstellen ist in Deutschland die Bundesnetzagentur. Seefunkangelegenheiten wie die Zuteilung einer Seefunkstelle und die Vergabe von Rufzeichen und MMSI bearbeitet ihre Außenstelle in Hamburg, die auch die Zuteilungsurkunde ausstellt.

    MerksatzShip Station Licence kommt von der BNetzA aus Hamburg

    Typischer FehlerDas BSH darf Seefunkstellen zwar überprüfen, stellt aber keine Zuteilungen aus. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt ist für die Wasserstraßen zuständig, und die Außenstelle Mülheim an der Ruhr ist nicht diejenige für den Seefunk.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • die Bundesnetzagentur (BNetzA), Außenstelle Mülheim an der Ruhr
    • das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Rostock
    • das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt, Hamburg

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Short Range Certificate, Teil „Funkeinrichtungen und Seefunkstellen“. Sie steht im Abschnitt Funkzeugnis und Zuteilung — Welches Zeugnis für welche Anlage, wann ein Sportboot Funk braucht, die Zuteilungsurkunde und was der Bundesnetzagentur zu melden ist.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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