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SRC · Suche und Rettung (SAR), Seenotfunkbake (EPIRB) und Radartransponder (SART) · Frage 152Im Funkverkehr zwischen Seefunkstellen und SAR-Hubschraubern gilt das Betriebsverfahren...
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Im Funkverkehr zwischen Seefunkstellen und SAR-Hubschraubern gilt das Betriebsverfahren...
des Seefunkdienstes
Der Hubschrauber kommt zum Schiff, nicht umgekehrt: Wer auf See hilft, richtet sich nach den Regeln des Ortes. Deshalb spricht die Hubschrauberbesatzung mit Seefunkstellen nach dem Betriebsverfahren des Seefunkdienstes — mit denselben Kanälen, Rufen und Abläufen, die jeder Inhaber eines Funkzeugnisses gelernt hat. Niemand an Bord einer Yacht muss dafür die Verfahren der Luftfahrt beherrschen.
Merksatz
Über dem Wasser gilt Seefunk — auch für den Hubschrauber
Typischer FehlerZum Flugfunkdienst zu greifen, weil ein Luftfahrzeug beteiligt ist. Der Hubschrauber passt sich aber dem Seefunkdienst an, sobald er mit Schiffen spricht. Eigene Verfahren der Rettungsdienste oder des Binnenschifffahrtsfunks gelten auf See dafür nicht.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- des Flugfunkdienstes
- der Rettungsdienste
- des Binnenschifffahrtsfunks
Diese Frage steht im amtlichen Katalog Short Range Certificate, Teil „Suche und Rettung (SAR), Seenotfunkbake (EPIRB) und Radartransponder (SART)“. Sie steht im Abschnitt Notverkehr abwickeln — Notalarm für andere weitergeben und bestätigen, SILENCE MAYDAY, Bremen Rescue, Funk mit SAR-Hubschraubern und was bei einem Fehlalarm zu tun ist.
Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte
So geht es weiter
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