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SRC · Suche und Rettung (SAR), Seenotfunkbake (EPIRB) und Radartransponder (SART) · Frage 156Wie ist zu verfahren, wenn während eines Notverkehrs auf Kanal 16 die Ankündigung einer Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldung „An alle Funkstellen“ vorgenommen werden soll?
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Wie ist zu verfahren, wenn während eines Notverkehrs auf Kanal 16 die Ankündigung einer Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldung „An alle Funkstellen“ vorgenommen werden soll?
Ankündigung mittels Digitalen Selektivrufs (DSC) auf Kanal 70, Ankündigung während einer Pause im Notverkehr auf Kanal 16, Aussendung der Meldung auf einem Schiff-Schiff-Kanal
Laufender Notverkehr hat Vorrang vor allem anderen, also darf eine Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldung ihn nicht stören. Deshalb wird sie zunächst per DSC auf Kanal 70 angekündigt, dann in einer Pause des Notverkehrs auf Kanal 16 mündlich angesagt. Der eigentliche Inhalt wandert auf einen Schiff-Schiff-Kanal, damit Kanal 16 frei bleibt.
Merksatz
Ankündigen auf siebzig und sechzehn, sprechen woanders
Typischer FehlerDen Inhalt der Meldung gleich auf Kanal 16 an alle Funkstellen zu senden. Das blockiert den Kanal, auf dem gerade Menschen gerettet werden. Kanal 06 ist kein Ankündigungskanal, und die Küstenfunkstelle zu informieren ersetzt die Ankündigung an alle nicht.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Ankündigung auf Kanal 06, Information an die Küstenfunkstelle/RCC über den Inhalt der Meldung auf einem Arbeitskanal
- Ankündigung mittels Digitalen Selektivrufs (DSC) auf Kanal 70, Information „An alle Funkstellen“ über den Inhalt der Meldung auf Kanal 16
- Ankündigung auf Kanal 16 während einer Pause im Notverkehr, Aussendung auf einem Schiff-Schiff-Kanal
Diese Frage steht im amtlichen Katalog Short Range Certificate, Teil „Suche und Rettung (SAR), Seenotfunkbake (EPIRB) und Radartransponder (SART)“. Sie steht im Abschnitt Notverkehr abwickeln — Notalarm für andere weitergeben und bestätigen, SILENCE MAYDAY, Bremen Rescue, Funk mit SAR-Hubschraubern und was bei einem Fehlalarm zu tun ist.
Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte
So geht es weiter
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