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Bootsschein-Trainer

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SRC · Suche und Rettung (SAR), Seenotfunkbake (EPIRB) und Radartransponder (SART) · Frage 142

Welche Voraussetzung muss eine Seefunkstelle erfüllen, die den Empfang eines DSC-Notalarms auf UKW im Sprechfunkverfahren bestätigt?

  1. 142

    Welche Voraussetzung muss eine Seefunkstelle erfüllen, die den Empfang eines DSC-Notalarms auf UKW im Sprechfunkverfahren bestätigt?

    Sie muss Hilfe leisten können

    Eine Bestätigung im Sprechfunk sagt dem Schiff in Not: Ich habe dich gehört und komme. Das darf nur geben, wer tatsächlich Hilfe leisten kann. Sonst entsteht falsche Hoffnung, und andere Helfer halten sich womöglich zurück.

    MerksatzNur bestätigen, wer helfen kann

    Typischer FehlerEine sichere Funkverbindung für die Voraussetzung zu halten. Gute Verbindung allein hilft dem Havaristen nicht. Notalarme werden auch nicht in jedem Fall bestätigt.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Eine sichere Funkverbindung muss möglich sein
    • Sie muss die Seefunkstelle in Not spätestens nach einer Stunde erreichen können
    • Notalarme werden in jedem Fall bestätigt

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Short Range Certificate, Teil „Suche und Rettung (SAR), Seenotfunkbake (EPIRB) und Radartransponder (SART)“. Sie steht im Abschnitt Notverkehr abwickeln — Notalarm für andere weitergeben und bestätigen, SILENCE MAYDAY, Bremen Rescue, Funk mit SAR-Hubschraubern und was bei einem Fehlalarm zu tun ist.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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