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SRC · Suche und Rettung (SAR), Seenotfunkbake (EPIRB) und Radartransponder (SART) · Frage 161

Wann darf eine Satelliten-Seenotfunkbake (EPIRB) für eine Aussendung aktiviert werden?

  1. 161

    Wann darf eine Satelliten-Seenotfunkbake (EPIRB) für eine Aussendung aktiviert werden?

    Nur im Notfall

    Jede echte Aussendung einer EPIRB wird über die Satelliten als Notalarm an eine Seenotleitung weitergegeben, die daraufhin eine Rettung einleitet. Eine Aktivierung ist deshalb dem Notfall vorbehalten. Geprüft wird die Bake mit ihrem Selbsttest nach den Angaben des Herstellers, der keinen Notalarm auslöst.

    MerksatzDie Bake sendet nur, wenn wirklich Not ist

    Typischer FehlerZu glauben, man dürfe sie zu Testzwecken aktivieren. Getestet wird mit der Selbsttestfunktion, nicht durch eine Aussendung, die Retter alarmiert. Und erst beim Herannahen von Rettungsfahrzeugen einzuschalten ist viel zu spät: Die Bake soll sie ja erst herbeiholen.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Zu Testzwecken
    • Im Notfall und zu Testzwecken
    • Beim Herannahen von Rettungsfahrzeugen

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Short Range Certificate, Teil „Suche und Rettung (SAR), Seenotfunkbake (EPIRB) und Radartransponder (SART)“. Sie steht im Abschnitt Seenotfunkbake (EPIRB) — Wo die EPIRB hingehört, wie sie auslöst, was sie sendet, wie lange die Alarmierung dauert, 121,5 und 406 MHz sowie Wartung und Prüfung.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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