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SRC · Suche und Rettung (SAR), Seenotfunkbake (EPIRB) und Radartransponder (SART) · Frage 170

Welche Informationen müssen an einer Satelliten-Seenotfunkbake (EPIRB) erkennbar sein?

  1. 170

    Welche Informationen müssen an einer Satelliten-Seenotfunkbake (EPIRB) erkennbar sein?

    a. Schiffsname/Rufzeichen/MMSI oder anderes Identifikationsmerkmal b. Seriennummer c. Haltbarkeitsdatum der Batterie d. Haltbarkeitsdatum des Wasserdruckauslösers

    Wer eine treibende EPIRB findet oder ihren Alarm auswertet, muss sie einem Fahrzeug zuordnen können — daher Schiffsname, Rufzeichen, MMSI oder eine andere Kennung und die Seriennummer. Die Ablaufdaten von Batterie und Wasserdruckauslöser zeigen bei jeder Kontrolle an Bord, wann getauscht werden muss, bevor die Bake im Ernstfall versagt.

    MerksatzWem gehört sie, und wann läuft was ab

    Typischer FehlerHerstellerfirma, Prüfdatum oder Sendefrequenz für die entscheidenden Angaben zu halten. Daran lässt sich die Bake keinem Schiff zuordnen, und es zeigt nicht, wann Batterie und Auslöser erneuert werden müssen. Ein Zulassungsdatum hilft dafür ebenso wenig.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • a. Herstellerfirma b. Haltbarkeitsdatum des Wasserdruckauslösers c. Zulassungsdatum der EPIRB d. Kurzanleitung
    • a. Herstellerfirma b. Schiffsname/Rufzeichen/MMSI oder anderes Identifikationsmerkmal c. Prüfdatum d. Sendefrequenz
    • a. Kurzanleitung b. Zulassungsdatum der EPIRB c. Schiffsname/Rufzeichen/MMSI oder anderes Identifikationsmerkmal d. Haltbarkeitsdatum der Batterie

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Short Range Certificate, Teil „Suche und Rettung (SAR), Seenotfunkbake (EPIRB) und Radartransponder (SART)“. Sie steht im Abschnitt Seenotfunkbake (EPIRB) — Wo die EPIRB hingehört, wie sie auslöst, was sie sendet, wie lange die Alarmierung dauert, 121,5 und 406 MHz sowie Wartung und Prüfung.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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